Aktuelle Einblicke und Statistiken für diese Woche
München (Lufthansa): Starker Schneefall am 19. Februar führte zu Absagen und Verzögerungen; rund 500 Passagiere verbrachten die Nacht in am Boden stehenden Flugzeugen, da Flughafenpersonal gegangen war und weder Busse noch Treppen zur Ausstieg zur Verfügung standen. Lufthansa und der Flughafen München entschuldigten sich.
IT: Branchenaktion: Der 24-stündige Ausstand wurde auf den 26. Februar verlegt.
Africa: Flüge verzögern sich wegen eines Streiks am Hauptflughafen Kenias.
DE: Die Gewerkschaft Ver.di hat einen 48-stündigen Streik am Flughafen Hamburg für den 9.–10. März angekündigt (einmonatige Frist).
Top-Passagierländer
🇺🇸Vereinigte Staaten
🇬🇧Vereinigtes Königreich
🇫🇷Frankreich
🇵🇹Portugal
🇪🇸Spanien
Top-Fluggesellschaften
Ryanair
Lufthansa
Easyjet
Turkish Airlines
Iberia
Top-Flughäfen
LIS
BCN
IST
AMS
LHR
Ihre Rechte als Passagier
Internationale Standards
Der Entschädigungsanspruch hängt von Strecke und Airline ab. Wichtige Dokumente, die Ihre Rechte schützen können:
Montrealer Übereinkommen 1999 — regelt den internationalen Luftverkehr
EU-Verordnung 261/2004 — gilt nur für Flüge von/nach der EU oder EU-Fluggesellschaften
Beförderungsbedingungen der Airline — können in Einzelfällen Entschädigung vorsehen
Wichtig: Die EU-Verordnung 261/2004 gilt nur für Flüge von/nach der EU oder EU-Fluggesellschaften. Prüfen Sie Ihre Strecke.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
1. Verspätung (EU-Verordnung 261/2004)
Mehr als 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft bei allen EU261-Flügen
Die Verspätung wird nach Ankunftszeit berechnet, nicht Abflug
Nur für Flüge von/nach der EU oder EU-Fluggesellschaften
2. Annullierung (EU-Verordnung 261/2004)
Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor Abflug
Annullierung nicht wegen außergewöhnlicher Umstände (Wetter, Sicherheit, Streik usw.)
3. Beförderungsverweigerung (Überbuchung)
Wenn die Airline mehr Tickets verkauft hat als Sitzplätze.
4. Verpasste Anschlussverbindung
Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden wegen verpasster Anschlussverbindung.
Alle genannten Fälle gelten nur, wenn Ihr Flug unter die EU-Verordnung 261/2004 oder anderes anwendbares Recht fällt.
Entschädigungsbeträge (EU-Verordnung 261/2004)
Der Betrag hängt von der Flugdistanz ab, nur für EU261-Flüge:
Vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen
Den Flug auf ein anderes Datum umbuchen
Eine alternative Route zum Ziel erhalten
Häufige Fehler bei der Entschädigung
Fehler 1: Fristen verpassen — Stellen Sie den Antrag nicht zu spät; je früher, desto besser.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen — Sorgen Sie für alle nötigen Dokumente.
Fehler 3: Allein vorgehen — Ohne rechtliche Expertise ist eine faire Entschädigung schwer zu erreichen.
Fehler 4: Erstes Angebot annehmen — Airlines bieten oft weniger; stimmen Sie nicht sofort zu.
AirHelp Plus — Schutz für künftige Flüge
Zusätzlich zur Entschädigung für vergangene Vorfälle AirHelp Plus bietet Schutz für künftige Reisen: Versicherungsleistungen bei Verspätung, Hilfe bei der Entschädigung von Airlines, Loungenzugang bei Verspätung (nach Verfügbarkeit), Gepäckschutz und mehr. Bedingungen und Beträge hängen vom Einzelfall und der AirHelp-Plus-Police ab.
Praktische Tipps für Reisende
Vor dem Flug
AirHelp-App zum Flug-Tracking herunterladen
Alle Unterlagen digital aufbewahren
Bordkarten und Tickets fotografieren
Rechtzeitig einchecken
Während Verspätung oder Annullierung
Ansprechpartner der Airline kontaktieren
Schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrunds verlangen
Belege für Mehrkosten aufheben
Keine Gutscheine statt Geldentschädigung akzeptieren
Nach der Reise
Antrag über AirHelp so bald wie möglich stellen
Aktualisierungen in Ihrem Konto verfolgen
Kleine Beträge nicht ohne Beratung akzeptieren
Jeder Fall wird einzeln geprüft
Das Wichtigste
Prüfen Sie, ob EU261 auf Ihren Flug anwendbar ist
AirHelp vereinfacht den Ablauf
Fristen einhalten — rechtzeitig beantragen
Unterlagen aufbewahren — sie sind entscheidend
Jeder Fall ist einzeln — Erfolg nicht garantiert
Schutz für künftige Reisen mit AirHelp Plus erwägen